Digitalisierung im Verein – die kleinen aber feinen Tücken

Ron

Vor Kurzem habe ich Ihnen von Sylvia und Ron berichtet. Beide engagieren sich ehrenamtlich in einem Verein und haben wichtige Vorstandsämter übernommen. Sie haben es sich auf die Fahnen geschrieben die Zusammenarbeit und die Kommunikation zukunftsfähig auszurichten.

Nach den ersten Überlegungen hat Ron sich bereit erklärt, die Internetseite des Vereins zu neuem Glanz zu verhelfen. Dabei stößt er auf drei wichtige Punkte, die schon etwas kritisch sind.

Zugangsdaten

Bevor Ron sein Vorstandsamt übernommen hat, wurde die Internetseite von einem Vereinsmitglied gepflegt. Doch das Vereinsmitglied wohnt jetzt 500 Kilometer weit entfernt und ist schwer zu erreichen. Also macht es Ron selbst. So war zumindest sein Plan. Doch wo sind die Zugangsdaten? Er muss eine ganze Weile suchen. Dabei tauchen immer neue Fragen auf. Sehr merkwürdig.

Jede Internetseite benötigt Zugangsdaten, egal wo Sie sich einloggen. In vielen Fällen werden private Zugänge mit den Zugängen des Vereins vermischt. Auch wenn es manchmal praktisch ist und Sie ein Mitglied haben, das sich darum kümmert, sollten Sie die Zugänge sauber trennen. Damit haben Sie eine saubere und klare Lösung.

Es bietet einen weiteren wichtigen Vorteil. Wenn sich die Wege trennen und eine Zusammenarbeit beendet wird, sind klare Verhältnisse geschaffen. Wenn Sie nicht im Guten auseinandergehen, kann so eine Kleinigkeit zu einem Streitpunkt werden.

Eigentumsrechte an einer Domain

Bei seiner Recherche stellt sich Ron die Frage: „Wer ist eigentlich Inhaber unserer Vereinsdomain?“.

Ist Ihr Verein der Inhaber Ihrer Vereinsdomain, also der Internetadresse? Nur weil die Internetadresse den Namen des Vereins trägt, ist der Verein nicht automatisch der Inhaber. Bei der Buchung einer Domain wird ein Domaininhaber festgelegt. Der Domaininhaber ist somit der an der Domain materiell Berechtigte. Prüfen Sie, ob Ihr Verein der Domaininhaber ist. Dies ist wichtig, um etwaige Ansprüche zu vermeiden.

Sie können die hinterlegten Informationen abfragen, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht. Sollte Ihr Verein nicht der Domaininhaber sein, können Sie eine Übertragung bei Ihrem Anbieter veranlassen. Das setzt jedoch voraus, dass der bisherige Inhaber dem zustimmt. Sollte dem nicht so sein, müssen Sie gegebenenfalls eine neue Domain für Ihren Verein anlegen und die komplette Internetseite umziehen. Das bedeutet einiges an Arbeit.

Leider muss Ron feststellen, dass sein Verein nicht der Inhaber der Domain ist. Er kennt die eingetragene Person noch nicht einmal.

Rollen und Rechte

Aber wenigstens läuft die Seite mit dem blauen F im sozialen Netzwerk. Welche Rollen und Rechte sind hier eigentlich vergeben?

Wenn Sie eine Vereinsseite in den sozialen Netzwerken betreiben, machen Sie sich darüber Gedanken, wie Sie die Rollen und Rechte vergeben wollen. Auch hier kann die bereits genannte Problematik eintreffen. Hier gibt es mehrere Optionen. In jedem Fall sollten Sie mindestens zwei Administratoren einsetzen. Eine Seite kann auch übertragen werden, durch die Übergabe der Administrationsrechte. Klären Sie es von Beginn an. In einem Streitfall ist es zu spät.

Fazit

Ron hat einiges zu tun. Ja auch das gehört zur Digitalisierung. Klare Verhältnisse zu schaffen und private Onlinezugänge von den Vereinszugängen sauber zu trennen.

Quellverweis
Moderne Vereinsorganisation, Vereinsmanagement leicht gemacht, 2018, Falk Golinsky, ISBN: 978-3-662-56458-5, Kapitel 8 – Der Verein und die digitale Welt

Falk Golinsky

Falk Golinsky ist Berater und Trainer. Mit der richtigen Methode können noch so knifflige Problemstellungen lösungsorientiert und systematisch angegangen werden.